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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachstehend: AGB)

  1. Wenn die Ware nach einem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Muster hergestellt wird, verpflichtet sich Litex Promo Sp. z o.o. (im Folgenden „Litex” genannt), diese so gut wie möglich wiederzugeben. In diesem Fall ist Litex behält sich Litex geringfügige Abweichungen im Aussehen und in der Farbe vor, die durch die technischen Möglichkeiten bedingt sind, welche sich aus den Eigenschaften der für den Auftrag verwendeten Materialien ergeben, einschließlich des Drucks auf Gewebe und diversifizierter Farbeffekte auf verschiedenen Arten von Druckträgern. Die Leistung gilt auch im Falle solcher Abweichungen als vertragsgemäß erbracht. Die gleiche Regel gilt für den Vergleich von Produktmustern oder Muster- und Seriendrucken.
  2. Maßabweichungen in Bezug auf Breite, Länge oder technischen Spezifikationen der Ware sind im Rahmen der allgemein üblichen Toleranz von +/- 5 % zulässig. Wir behalten uns vor, aus technischen Gründen die Liefermenge von drucktechnisch hergestellten Artikeln um +/- 10 %, aufgerundet auf die zu berechnende Stückzahl, zu erhöhen oder zu verringern.
  3. Alle Angaben über Produkte und Dienstleistungen, insbesondere Beschreibungen, technische und nutzbare Parameter sowie Preise in Werbebroschüren, Katalogen und auf der Internetseite www.litex.pl stellen kein Angebot im Sinne von Art. 66 des Zivilgesetzbuches oder Art. 661 des Zivilgesetzbuches dar, sondern sind als Aufforderung zum Abschluss eines Vertrages im Sinne von Art. 71 des Zivilgesetzbuches nach Maßgabe dieser Bestimmungen zu verstehen.
  4. Die Aufnahme von Bestellungen erfolgt schriftlich oder mündlich. Bestellungen werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch Litex verbindlich. Änderungen einer aufgegebenen Bestellung bedürfen der Schriftform.
  5. Litex haftet nicht für eine Verzögerung oder Nichterfüllung der eigenen Verpflichtungen, soweit diese durch höhere Gewalt verursacht wurde. Unter höherer Gewalt werden äußere Ereignisse oder Kombinationen von Ereignissen oder Umständen verstanden, die von Litex unabhängig und nicht vorhersehbar sind (wie insbesondere: Krieg, Feuer, Epidemien, Überschwemmungen, Kommunikationssperren, soziale Katastrophen oder Katastrophen von Gebäuden oder Bauwerken, Auswirkungen von Handlungen der gesetzgebenden und vollziehenden Gewalt) oder solche Ereignisse, für die Litex nicht verantwortlich ist, insbesondere wie Handlungen oder Unterlassungen von Subunternehmern oder Dritten, mittels derer Litex eine Verpflichtung erfüllt (Rohstofflieferanten, Kuriere bzw. Spediteure, etc.).
  6. Im Falle der Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen für die bestellte Ware durch den Auftraggeber, ist Litex berechtigt, die Lieferung bereits angenommener Aufträge einzustellen.
  7. Erfüllungsort des Vertrages ist der Sitz von Litex.
  8. Die Ware kann an den Sitz des Auftraggebers oder an die vom Auftraggeber angegebene Adresse geliefert werden. Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
  9. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware bzw. Leistung hinsichtlich der Menge sowie etwaiger offensichtlicher Mängel (äußere Beschädigung der Sendung) bei Erhalt und hinsichtlich der Beschaffenheit (gilt nicht für Mängel, die bei Erhalt feststellbar sind) innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb dieser Frist unverzüglich anzuzeigen. Eine Reklamation erfordert die Aushändigung aller mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen. Andernfalls können wir eine unverzügliche Untersuchung und Bearbeitung der Reklamation aufgrund von Mängeln an der Ware nicht gewährleisten. Um die bestmögliche Qualität zu erreichen, können wir auf Wunsch Drucke/Testwarenherstellen. Die Gebühr für Drucke/Testwaren wird gesondert berechnet. Technisch bedingte Farbänderungen können nicht reklamiert werden.
  10. Tritt ein Mangel aus Gründen auf, die Litex zu vertreten hat, so ist Litex nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist, die den allgemeinen Marktverhältnissen entspricht. Mehrere Versuche der Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung sind zulässig. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Auftraggeber berechtigt, eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung endgültig fehl, behält sich Litex das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.
  11. Der Auftraggeber kann von Litex Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder schlechten Erfüllung des Vertrages nur dann verlangen, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Litex verursacht wurde, wobei der Ersatz von indirekten Schäden in Form von entgangenem Gewinn ausgeschlossen ist.
  12. Eine Reklamation oder eine fehlerhafte Auftragserfüllung führt nicht zur Zurückhaltung der Zahlung für die bestellte Ware/Dienstleistung.
  13. Sofern in einer gesondert ausgestellten Garantieurkunde nichts anderes vermerkt ist, gilt für die Waren von Litex eine Garantie von einem Jahr ab dem Datum der Lieferung an den Kunden. Die Haftung aus der Garantie umfasst Folgendes nicht:
    1. Schäden, die beim Transport entstanden sind,
    2. Schäden, die durch unsachgemäße Installation der Ware (außer bei Installation durch Litex) oder unsachgemäße Bedienung, verstanden als bestimmungsgemäße Verwendung und Durchführung regelmäßiger Inspektionen und Wartungen, entstehen.
    3. Schäden, die durch natürlichen Verschleiß entstehen,
    4. Schäden durch chemische, elektrische oder elektrolytische Einwirkungen, Wasserschlag und dergleichen
    5. Schäden, die aus anderen, nicht von Litex zu vertretenden Gründen entstanden sind
  14. Die Ware unterliegt nicht der Gewährleistung bei eigenmächtigen Reparaturen oder baulichen Veränderungen.
  15. Die Ware, auf die sich die Reklamation bezieht, muss vom Kunden in einer Verpackung, die Schutz vor mechanischen Beschädigungen während des Transports gewährleistet, mit der gesamten Ausrüstung an den Hauptsitz von Litex geliefert werden.
  16. Falls Litex entscheidet, dass die Reklamation nicht gerechtfertigt ist, gehen alle in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten zu Lasten des Reklamierenden.
  17. Durch die gewährte Garantie werden – vorbehaltlich der Bestimmungen in Punkt 18 die Rechte des Käufers aus der Gewährleistung für Mängel der verkauften Sache nicht ausgeschlossen, beschränkt oder aufgehoben.
  18. Die AGB stellen eine Modifikation der im Zivilgesetzbuch enthaltenen Gewährleistungsbedingungen dar und gelten vorrangig für alle von Litex abgeschlossenen Verkaufs-, Liefer-, Kommissions-, Dienstleistungs- und sonstigen ähnlichen Verträge, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen oder individuell vereinbarte vertragliche Regelungen etwas anderes vorsehen.
  19. Im Falle von Unstimmigkeiten oder Widersprüchen zwischen diesen AGB und den Einkaufsbedingungen des Auftraggebers (oder anderen ähnlichen Bestimmungen, insbesondere in den allgemeinen Verkaufsbedingungen, dem Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Auftragsannahmedokument oder den Verkaufs-/Einkaufsregeln der Website des Auftraggebers), sind diese AGB maßgebend.
  20. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur unbefristeten Geheimhaltung (Verbot der Weitergabe an Dritte und Verbot der Nutzung) aller Informationen, die Litex, ihre Produkte oder die Bedingungen der Zusammenarbeit mit Litex betreffen, von denen der Auftraggeber unabhängig von der Quelle oder der Form der Übermittlung während der Zusammenarbeit mit Litex Kenntnis erlangt und deren Offenlegung während oder nach der Zusammenarbeit zu einem Schaden für Litex führen kann oder das Risiko birgt, dass Litex einen Schaden erleiden wird. Litex betrachtet jede Information als vertraulich, ohne sie vorher als „vertrauliche Informationen“ kennzeichnen zu müssen.
  21. Bei verspätetem Eingang der Ware und/oder Leistung ist Litex berechtigt, den Wert der Ware und/oder Leistung in Rechnung zu stellen und auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers (0,1 % des Bruttorechnungsbetrages für jeden angefangenen Kalendertag) am Sitz von Litex oder auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers bei einer befugten Stelle zu lagern. Im Falle des Annahmeverzuges haftet Litex nur bei grobem Verschulden oder Verschlechterung des Zustands des Kaufgegenstandes und/oder der Lieferung. Übersteigt der Schaden, der Litex durch die fehlende Abholung der Ware durch den Empfänger/Auftraggeber entstanden ist, die vorbehaltene Vertragsstrafe, so ist Litex berechtigt, die Nachforderung nach allgemeinen Grundsätzen geltend zu machen.
  22. Diese AGB gelten – vorbehaltlich Punkt 23 – nicht für Verkäufe, die – aufgrund der Bestimmungen des Gesetzes über Verbraucherrechte vom 30. Mai 2014 – getätigt werden. (Gesetzblatt 2014, Pos. 827) – an Verbraucher (eine natürliche Person, die eine Ware kauft oder eine Dienstleistung bestellt, die nicht unmittelbar mit ihrer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit zusammenhängt) und Unternehmer, die natürliche Personen sind, welche einen Vertrag abschließen, der unmittelbar mit ihrer geschäftlichen Tätigkeit zusammenhängt, wenn sich aus dem Inhalt dieses Vertrages ergibt, dass die Ware für sie keinen beruflichen Charakter hat (der sich insbesondere aus dem Gegenstand ihrer geschäftlichen Tätigkeit ergibt, der auf der Grundlage der Bestimmungen über das Zentralregister und der Informationen über die geschäftliche Tätigkeit zugänglich gemacht wird).
  23. Die in Punkt 22 genannten Personen – nachfolgend „Berechtigte“ genannt – haben das Recht, von einem im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen unter den in Anhang Nr. 1 zu den AGB genannten Bedingungen zurückzutreten. Hierzu können die Berechtigten die als Anlage 2 zu diesen AGB bereitgestellte Mustererklärung verwenden.
  24. Mit der Erteilung eines Auftrags erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Litex Fotos, Filme und andere Medien zu Informationszwecken über die Tatsache der Auftragsabwicklung verwendet. Die Zustimmung schließt das Recht ein, Wortmarken, Wort- und Bildzeichen des Unternehmens des Auftraggebers und Warenzeichen (im Folgenden „Materialien” genannt) auf den oben genannten Waren zu verwenden. Die Zustimmung ermächtigt Litex zur vorübergehenden Veröffentlichung der Materialien in allen Verwertungsbereichen im Rahmen der Geschäftstätigkeit von Litex durch Vervielfältigung der Träger dieser Materialien mit allen derzeit und in Zukunft verfügbaren Techniken und Methoden, Verbreitung, Veröffentlichung der Materialien ohne subjektive Einschränkungen hinsichtlich der Form, des Ortes und der Art der Veröffentlichung (einschließlich Kataloge, Filme, Prospekte, Broschüren, Internet, Ausstellungen, Messen und soziale Netzwerke) und ohne territoriale Begrenzung.
  25. Die Schriftform für die in den AGB genannten Handlungen bleibt unter Androhung der Nichtigkeit vorbehalten. Es wird vereinbart, dass als Schriftform auch die dokumentarische oder elektronische Form im Sinne der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt, einschließlich der Übersendung eines eingeschriebenen Briefes oder einer E-Mail, sofern der Empfänger den Erhalt der E-Mail zumindest in der Rückantwort bestätigt.
  26. Für den Fall, dass eine der Bestimmungen dieser AGB kraft Gesetzes oder durch eine rechtskräftige Entscheidung einer Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts für ungültig oder unwirksam erklärt wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
  27. In Angelegenheiten, die durch die vorstehenden Bestimmungen nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des polnischen Rechts, insbesondere die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches (vom 23. April 1964, Gesetzblatt Nr. 16, Pos. 93), unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, abgeschlossen in Wien am 11. April 1980.
  28. Alle Streitigkeiten und Ansprüche, die mit dem Verkauf oder der Lieferung zusammenhängen oder aus anderen Titeln entstehen, werden von den zuständigen polnischen ordentlichen Gerichten mit Zuständigkeit für den Sitz von Litex entschieden.

BESONDERE BESTIMMUNGEN BEZÜGLICH DER IM ZUSAMMENHANG
MIT DEM KRIEG IN DER UKRAINE ERLASSENEN SANKTIONSVERORDNUNGEN.

Mit der Bestellung bleibt der Auftraggeber verpflichtet, die von den Vereinten Nationen, der Europäischen Union, den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums, den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Ländern (im Folgenden „Sanktionsvorschriften“) im Zusammenhang mit der Aggression Russlands und Weißrusslands in der Ukraine erlassenen Sanktionsvorschriften einzuhalten und erklärt insbesondere, dass:
  1. Der Auftraggeber keinen Sanktionsvorschriften oder anderen restriktiven Maßnahmen gemäß den Sanktionsvorschriften unterliegt und die Sanktionsvorschriften in Bezug auf den Auftraggeber sowie den Gegenstand der Transaktion die Transaktion nicht verbieten (nachfolgend „Sanktioniertes Unternehmen”);
  2. Der Auftraggeber nicht direkt oder indirekt im Eigentum oder unter der Kontrolle von juristischen oder natürlichen Personen steht, die Sanktionierte Unternehmen sind.
  3. Alle Waren oder Dienstleistungen, auf die er im Rahmen seines Vertrags mit Litex Anspruch hat, dem sanktionierten Unternehmen weder direkt noch indirekt zur Verfügung gestellt oder zum Nutzen des sanktionierten Unternehmens verwendet werden, soweit dies nach den Sanktionsvorschriften verboten ist;
  4. Der Auftraggeber verpflichtet ist, Litex unverzüglich über jede Änderung des Erfassungsbereichs des Auftraggebers oder des wirtschaftlichen Eigentümers des Auftraggebers der oben genannten Maßnahmen zu unterrichten.
  5. Der Auftraggeber Litex gegenüber für alle Schäden haftet, und darüber hinaus zur Aussetzung der Leistung und anschließend, wenn die Beschränkung länger als einen Monat andauert, zur Auflösung des Vertrags (unabhängig von seinem Erfüllungsstadium) führen kann, ohne dass Litex irgendeine Haftung übernimmt.
  6. Litex berechtigt ist, von den vom Auftraggeber bereits gezahlten Beträgen einen Betrag einzubehalten, der den Kosten entspricht, die im Zusammenhang mit einem Auftrag entstanden sind, der aufgrund der Beschränkungen nicht erfüllt wurde, einschließlich der Kosten für die Lagerung der fertigen Waren.
  7. Die Vertragsparteien keinen Verstoß gegen ihre Zusammenarbeit begehen, wenn die Nicht- oder Schlechterfüllung der Verpflichtungen von Litex, einschließlich der Nichterbringung einer Leistung oder der nicht rechtzeitigen Lieferung eines Auftrags, auf Verbote oder Beschränkungen aufgrund internationaler oder nationaler Sanktionsvorschriften zurückzuführen ist.
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